Fußball-Feriencamps für Feldspieler und Torhüter

 

In unserem Fußball-Feriencamps spielt es keine Rolle ob du Anfänger bist oder schon in einem Verein spielst. Unsere hochmotivierten und lizenzierten Trainer trainieren mit dir altersgerecht und individuell.


Wir trainieren in kleinen Gruppen bis maximal 14 Kinder pro Gruppe und Trainer. Im Training der Feldspieler spielen die Grundlagen des Fußballs eine große Rolle. Diese sind: Technik, Passspiel, Dribbling, Torschuß, Koordination, Zweikämpfe und vieles mehr.


Für die Tormänner gibt es ein individuelles Tormanntraining mit maximal 6 Torleuten pro Gruppe und Trainer unter der Anleitung eines erfahrenen Torwart-Trainers.


Unser Fußball-Feriencamp beinhaltet gemeinsames Mittagessen, Obst-Pausen und ausreichend Sportgetränke und natürlich unser Training. Ein weiteres Highlight ist unser Animationsprogramm in der Mittagspause. Es finden unter anderem Wettbewerbe wie Fußball-Golf, Technik-Champion, Trick-Shots statt. In diesen Wettbewerben kannst du Dir einen der begehrten Pokale oder Medaillen holen.

Auch die Eltern sind bei uns immer herzlich willkommen und können jederzeit beim Camp zuschauen wie Ihre Kinder kicken. Dafür haben wir extra einen Eltern-Bereich mit Kaffee und Snacks eingerichtet. Am Abschlusstag gehen die Eltern gemeinsam mit Ihren Kindern auf Torejagd und können den begehrten Eltern-Kids-WM Titel holen.

      • fußballpezifisches Programm für Tormann und Feldspieler
      • Mittagessen, gesunde Jause, Obst und Getränke inklusive
      • Kinderbetreuung 08.30 - 16.00 Uhr
      • Goodie Bag
      • gemeinsamer Campabschluss mit Eltern-Kids-WM und Siegerehrung

 

Status
Beschreibung
Preis
Details
Sparpaket - ohne Bekleidung

15.07.2024 - 19.07.2024

€ 185,00
Feldspielercamp mit Trikot, Hose und Stutzen

15.07.2024 - 19.07.2024

€ 200,00
Tormanncamp mit Trikot, Hose, Stutzen und Handschuhe

15.07.2024 - 19.07.2024

€ 220,00
Übersicht aller einzelner Camptermine des Veranstalters

Campstandort:

8680 Mürzzuschlag, Knappenhof 14
Karte

Wir trainieren am Naturrasenplatz des ESV Sparkasse Mürzzuschlag.

Anfahrt:

Die An und Abfahrt erfolgt selbstständig oder mit deinen Eltern.

Verpflegung:

In diesem Paket sind das Mittagessen, Getränke und Obst enthalten.

Tagesablauf:

08.30 - 09.30 Uhr Check In
09.30 - 12.00 Uhr 2 Trainingseinheiten mit Jausenpause

12.00 - 12.45 Uhr Mittagessen

12.45 - 13.30 Uhr Animations-Programm mit Quiz und Technikparkour

13.30 - 15.30 Uhr 2 Trainingseinheiten mit Jausenpause 
15.30 - 16.00 Uhr Check Out

 

Eine Verkürzung der Campwoche ist auf individuelle Anfrage möglich. Anstatt der 5 Tage gehen auch 4,3 und 2 Tage nur.

 

Ermäßigungen:

Geschwisterrabatt

Geschwisterkinder erhalten einen Rabatt von € 10,-.

Dieser Rabatt kann gemeinsam mit dem Verlängerungsrabatt in Anspruch genommen werden.


Verlängerungsrabatt

Buchst du mehrere Feriencampwochen, erhältst du ab der 2. Woche einen Rabatt von € 10,-.

Dieser Rabatt kann gemeinsam mit dem Geschwisterrabatt in Anspruch genommen werden.


Gruppengröße:

Feldspielercamp: max. 14 Kinder/Trainer

 

Tormanncamp: max. 6 Kinder/Trainer

 

 

Eignungsalter:

5 - 16 Jahre

Kinderschutzkonzept:

Präventionskonzept zum Kinderschutz

 


1.  Einleitung

 

Als Fußballschule sind wir uns unserer besonderen Verantwortung im Umgang mit den uns anvertrauten jungen Menschen bewusst.

Sie sollen sich bei uns wohl fühlen und geschützt vor Gewalt in jeglicher Form Sport treiben und ihre Persönlichkeiten entwickeln können.

Mit diesem Präventionskonzept wollen wir für das Thema Kinderschutz intern und extern sensibilisieren. Damit werden mehrere Ziele verfolgt. Zum einen dient das Konzept als Handlungsanweisung für alle in unserer Fußballschule Tätigen. Es dient aber auch den Kindern und Jugendlichen und ihren Eltern sowie weiteren Bezugspersonen als Instrument, dieses wichtige Thema immer wieder ansprechen zu können und mit dafür zu sorgen, dass durch eine Atmosphäre der Aufmerksamkeit potentielle Täter keine Chance haben, unsere Kinder und Jugendlichen zu gefährden bzw. dafür zu sorgen, dass sie erst gar nicht in unserem Verein aktiv werden.

Auf der anderen Seite soll es den Personen, die in der Fußballschule Kinder und Jugendliche betreuen, Sicherheit im täglichen Umgang geben und die Angst vor unbegründeten Verdächtigungen nehmen.

 

2.  Ziele

 

  • - Schutz der Kinder vor körperlicher, seelischer oder sexualisierter Gewalt
  • - Stärkung der Kinder und Jugendlichen
  • - Schaffen einer Atmosphäre der Aufmerksamkeit, so dass sich Betroffene bei Problemen ernst genommen fühlen und sich Erwachsenen in der Fußballschule anvertrauen können
  • - Handlungssicherheit und Qualifikation für alle in der Fußballschule Tätigen
  • - Handlungskompetenzen stärken
  • - klare Kommunikationsstrukturen und Ansprechpartner/innen

  3.  Umsetzung

 

  • 1 Verankerung in den AGB´s

 

Um die Wichtigkeit des Themas Kinderschutz deutlich zu machen, wird ein entsprechender Artikel in die AGB´s aufgenommen.

„Die Fußballschule verurteilt jede Form von Gewalt, unabhängig davon ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist. Er ist sich der besonderen Verantwortung gegenüber den betreuten Kindern und Jugendlichen bewusst. Die der Fußballschule verfügt über ein Präventionskonzept zum Kinderschutz und sorgt für die konsequente Umsetzung.“

 

3.2. Kinderschutzbeauftragte/r

 

Die Fußballschule benennt eine/n Beauftragte/n für den Kinderschutz mit folgenden Aufgaben:

  • - Erweiterung und Vermittlung von Wissen zum Thema durch eigene oder externe Aktivitäten
  • - Koordination der Präventionsmaßnahmen
  • - vertrauensvolle/r Ansprechpartner/in für alle Vereinsmitglieder (Kinder und Jugendliche, Eltern/angehörige, Trainer/innen und sonstige Funktionäre)
  • - Vernetzung mit externen Fachstellen und regionalen Sportverbänden
  • - Einleitung von Schritten zur Intervention bei Beschwerden oder Verdachtsäußerungen
  • - öffentliche Darstellung und Kommunikation der Präventionsmaßnahmen gemeinsam mit den Vereinsverantwortlichen
  • - Erarbeitung von Vorgaben für die Auswahl von Übungsleitern/Übungsleiterinnen und weiterer Mitarbeiter/innen und Kontrolle der Umsetzung

 

3.2  Wissen und Handlungskompetenzen entwickeln

 

  • - regelmäßige Besprechungen zum Thema Kinderschutz bei Sitzungen mit den Trainern

 

3.3  Aktivitäten transparent gestalten

 

  • - Schaffung von offenen Situationen im Trainings- und Wettkampfbetrieb
  • - möglichst Umsetzung des „Vier-Augen-Prinzips“
  • - Transparenz in der Elternarbeit
  • - verbindliche Vereinbarung zu „Grundsätze im Umgang mit Kindern und Jugendlichen“ in der Fußballschule

 

3.4  Mädchen und Jungen stärken

 

  • - Aufklärung und Austausch über Kinderrechte
  • - Stärkung des Selbstbewusstseins
  • - Thematisierung von Grenzen und Grenzüberschreitungen
  • - Wertschätzung und Anerkennung
  • - Mitbestimmung und Partizipation (aktive Einbeziehung, offene Kommunikation, Möglichkeiten der Mitteilung von Meinungen)

 

3.5  Eignung von Mitarbeiter/innen prüfen

 

  • - Bekanntmachung und Erläuterung sowie Unterzeichnung der „Grundsätze im Umgang mit Kindern und Jugendlichen“
  • - Verdeutlichung der Wichtigkeit des Themas Kinderschutz bei der Gewinnung neuer Mitarbeiter/innen
  • - Verpflichtung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses (bei Beginn der Tätigkeit, Aktualisierung alle 3 Jahre)

 

4.  Intervention bei sexualisierter, körperlicher oder seelischer Gewalt

 

  • 1 Gewissenhafte Prüfung

 

Vorfälle von Gewalt oder Äußerungen eines dahingehenden Verdachtes bedeuten ein schwerwiegendes Vorkommnis innerhalb der Fußballschule. Deshalb sind ein sensibler Umgang und eine gewissenhafte Prüfung notwendig, um entsprechende Maßnahmen ergreifen zu können.

Ansprechpartner/in für betroffene Kinder und Jugendliche oder diejenigen, die diesbezügliche Beobachtungen gemacht haben, ist die/der Kinderschutzbeauftragte.

Die Äußerungen von Opfern oder Zeugen werden ernst genommen und sachlich erfasst. Ziel ist dabei, weiteren Handlungsbedarf zu prüfen und ggf. Interventionsschritte einzuleiten. Hierüber wird ein Protokoll erstellt. Es werden nur sachliche und tatsächliche Beobachtungen und Aussagen festgehalten, jedoch keine Mutmaßungen oder Interpretationen.

Dem Opfer/Zeugen werden die weiteren möglichen Schritte möglichst detailliert erläutert. Eine generelle Geheimhaltung darf hierbei nicht vereinbart werden.

 

4.2  Kooperation mit externen Fachstellen

 

So früh wie möglich wird mit externen Fachstellen (Jugendämter, Beratungsstellen freier Träger, Polizei) kooperiert. Vor der Kontaktaufnahme mit der Polizei wird eine Absprache mit dem Opfer getroffen, da in der Regel ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird.

Beratungsstellen freier Träger haben den Vorteil, dass sie zunächst frei beraten können und Empfehlungen aussprechen, wann und welche Institutionen und Behörden eingeschaltet werden müssen.

 

4.3  Im Interesse des jungen Menschen handeln

 

Bei Vorfällen von Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen sind besondere Schutzmaßnahmen zu ergreifen sowie rechtliche Vorgaben zu berücksichtigen.

Von Anfang an ist die Vereinsleitung zu informieren. Sollte die Leitung selbst involviert sein, sind übergeordnete Stellen einzubeziehen.

 

4.4  Unterbrechung des Kontakts zum Täter/zur Täterin

 

Handlungsleitend ist der Schutz des Opfers. Dazu gehört die Unterbrechung des Kontaktes zwischen dem/der Verdächtigen und dem betroffenen Kind/Jugendlichen.

Es ist sicher zu stellen, dass das betroffene Kind bzw. der betroffene Jugendliche an den Vereinsaktivitäten weiter teilnehmen kann, wenn das Bedürfnis besteht. Bis zur Klärung muss die beschuldigte Person suspendiert werden.

 

4.5  Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden

 

Liegen konkrete Anhaltspunkte vor, sind grundsätzlich die Strafverfolgungsbehörden einzuschalten. Dabei sollte eine externe Beratung in Anspruch genommen werden, um das Opfer durch Strafanzeigen und Verfahren nicht zusätzlich zu traumatisieren.

 

4.6  Fürsorgepflicht gegenüber dem Mitarbeiter/innen

 

Zur Vermeidung von voreiligen Urteilen sollten neben der Unterstützung derjenigen, die den Verdacht äußern auch die Sorge gehören, keine vorschnellen oder gar öffentlichen Urteile zu ermöglichen.

Dazu ist größtmögliche Sorgfalt, Umsicht und Diskretion notwendig. Eine unberechtigte Rufschädigung sollte vermieden werden.

4.7  Kommunikationsstrukturen

 

Das Opfer und ggf. die Eltern, aber auch der der/die Verdächtige benötigen klare Informationen über die Vorgehensweise.

Wenn sich der Verdacht bestätigt hat, werden alle Mitarbeiter/innen informiert. Diese Information wird sachlich und an den Fakten orientiert kommuniziert. Wichtig ist die Anweisung an die Mitarbeiter/innen, Informationen nicht an Unbefugte weiterzuleiten.

Beim Vorliegen eines bestätigten Vorfalls erfolgt eine Informationsweitergabe an die Öffentlichkeit. Dabei werden lediglich Fakten, ohne Nennung von Namen, weitergegeben. Zusätzlich werden die eingeleiteten Interventionsschritte benannt.

Leistungen:

  • Training mit erfahrenen und lizensierten Trainern
  • Feldspieler oder Tormanntraining
  • Betreuung von 09.00 -16.00 Uhr
  • Mittagessen, Getränke und Jause inklusive
  • Gratis TeaM Soccer Bekleidungpaket (Trikot, Hose und Stutzen und zusätzlich Tormannhandschuhe beim Tormanncamp)
  • Pokale und Medaillen beim Abschlusswettbewerb
  • Eltern-Kids-WM und Abschlussgrillen am Freitag

Zahlungskonditionen:

AGB:

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters findest du hier.

FAQ:

Häufig gestellte Fragen zu unseren Programmen findest du hier.

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