Segelschule Hofbauer by boats2sail

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Ahoi und Willkommen bei den boats2sail Feriencamps und Kinderkursen. Wir haben eine große Auswahl anspannenden Aktivitäten für Kids und Juniors, um diese die Helden von Morgen zu machen. Von Feriencamps über Wochenendcamps bis hin zu regelmäßigen Yachtclub Trainings auf modernen Sportbooten und Yachten sowie Kinderkurse versuchen wir dem Nachwuchs in unseren Actioncamps jede Möglichkeit am Wasser zu bieten.

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Telefon: 0043 660 6151204,
E-Mail: hofbauer[*AT*]boats2sail.com

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1220 Wien, An der oberen Alten Donau 186

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ALLGEMEINE TEILNAHME- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Gegenstand

(1)  Die Firma Ceelmarine GmbH+CoKG 7071 Rust/Neusiedlersee, Reiherweg18 (im folgenden „Boats2Sail Betreiber“ genannt) vermietet registrierten Kunden und Kundinnen (im Folgenden „Boats2Sail Kunden“ beziehungsweise „Boats2Sail Premium Kunden“ genannt) bei bestehender Verfügbarkeit Segelboote (im Folgenden „Boats2Sail Fahrzeuge“ genannt).

(2)  Der im Punkt (1) definierte Geschäftsbereich von Ceelmarine wird im folgenden „Boats2Sail“ genannt.

(3)  Unter Boats2Sail Premium wird im Folgenden eine Kundengruppe verstanden, die einen bestimmten jährlichen Fixbetrag an den Boats2Sail Betreiber bezahlt. Im Gegenzug für die Bezahlung dieser pauschalen Jahresgebühr wird dieser Kundengruppe eine verringerte Gebühr für die Nutzung von Boats2Sail Fahrzeugen verrechnet. Diese verringerte Nutzungsgebühr ist unter der Bezeichnung Premiumpreisliste auf den Tarifblätternausgewiesen.

(4)  Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Registrierung (Rahmenvertrag) und die Anmietung von Boats2Sail Fahrzeugen (Einzelmietverträgen).

(5)  Durch Eingabe der Stammdaten (Vor- und Nachname, Privatanschrift, E-Mailadresse, Geburtsdatum und persönliche Mobilfunknummer) und Akzeptieren dieser AGB im Registrierungsprozess, kommt der Rahmenvertrag zwischen dem Boats2Sail Kunden und dem Boats2Sail Betreiber zustande. Diese AGB werden bei der Anmietung von Boats2Sail Fahrzeugen durch die jeweils aktuelle Fassung der Tarifblätter im Zeitpunkt des Einzelvertragsabschlusses ergänzt. Der Abschluss des Rahmenvertrags begründet weder für den Boats2Sail Betreiber, noch für den Boats2Sail Kunden einen Anspruch auf den Abschluss von Einzelmietverträgen. Es gelten ausschließlich die aktuellen Preise und Gebühren zum Zeitpunkt der Buchung, wie sie in den Tarifblättern festgelegt und unter www.boats2sail.com einsehbar sind.

§ 2 Allgemeines

(1)  Aus Sicherheitsgründen können die Boats2Sail Fahrzeuge mit einem Trackingsystem ausgestattet sein, mit dem der Boats2Sail Betreiber die jeweiligen Standortdaten einsehen kann.

(2)  Der Boats2Sail Betreiber behält sich vor, die Registrierung eines Boats2Sail Kunden abzulehnen, falls Grund zu der Annahme besteht, dass dieser sich nicht vertragsgemäß verhalten wird. Jeder Kunde kann sich nur einmal bei Boats2Sail registrieren.

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(3)  Der Boats2Sail Kunde willigt ein, dass der Boats2Sail Betreiber aus den Kundendaten Name, Anrede, Anschrift und E-Mail-Adresse, Geburtsdatum sowie die Nutzungsfrequenz- und Art von Boats2Sail Dienstleistungen auswertet, um Boats2Sail Kunden über Produkte und Dienstleistungen von Boats2Sail und Dritten telefonisch, per E-Mail, SMS, MMS oder postalisch zu informieren. Der Kunde kann diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

(4)  Segeln ohne Reservierung ist ein grober Verstoß gegen die Fairness und hat eine sofortige Aufkündigung des Rahmenvertrages zur Folge. Wird ein Boats2Sail Fahrzeug ohne Reservierung in Betrieb genommen, haftet der Schiffsführer für daraus entstandenen Schäden, Einnahmenausfälle und Kosten gegenüber Boats2Sail sowie allfällig geschädigten Nutzern vollumfänglich. Boats2Sail verrechnet dem Schiffsführer die entstandenen Nutzungskosten sowie eine 200 Prozentige Zusatzgebühr.

(5)  Der Boats2Sail Betreiber behält sich ausdrücklich das Recht vor, angemessene Änderungen der AGB sowie der Tarife vorzunehmen. Änderungen werden dem Boats2Sail Kunden durch Benachrichtigung per E-Mail und durch Veröffentlichung auf der Internetseite Boats2Sail.com bekannt gegeben. Etwaige Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Boats2Sail Kunde ihnen nicht schriftlich binnen eines Monats nach Bekanntgabe der Änderungen widerspricht. Auf diese Folge wird der Boats2Sail Betreiber bei der Bekanntgabe der Änderungen besonders hinweisen. Für die Rechtzeitigkeit des Widerspruchs ist der Zeitpunkt der Absendung maßgeblich.

(6)  Die Leistungserbringung kann mit Rücksicht auf den aktuellen Stand der Technik Einschränkungen und Ungenauigkeiten unterliegen, die außerhalb des Einflussbereichs vom Boats2Sail liegen. Die Nutzung der Dienste über die Internetseite Boats2Sail.com und/oder die Boats2Sail App kann Einschränkungen und Ungenauigkeiten auch aufgrund der Nichtverfügbarkeit oder aufgrund von Beeinträchtigungen oder Störungen des Internetportals Boats2Sail.com und/oder der Boats2Sail App unterliegen (z. B. aus Gründen höherer Gewalt oder auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen wie Wartung, Software-Updates).

(7)  Der Vertrag wird in deutscher Sprache geschlossen. Ihre im Rahmen des Registrierungsprozesses abgegebene Annahmeerklärung wird nach dem Vertragsschluss vom Boats2Sail Betreiber gespeichert.

§ 3 Voraussetzungen für Boats2Sail Kunden

Zur Übernahme und Führung von Boats2Sail Fahrzeugen sind ausschließlich natürliche Personen berechtigt, die
(a) registrierte Boats2Sail Kunden sind, auch wenn sie ein Fahrzeug im Rahmen der Quernutzung auf Rechnung eines Firmenkunden oder anderen Kunden nutzen;

(b) ein Mindestalter von 18 Jahren vollendet haben;
(c) Im Besitz eines gültigen Befähigungsausweises zur selbständigen Führung von

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Segelyachten auf Binnengewässern (BFA – Binnen) sind.
(d) Als Mieter von Motorbooten mit mehr als 4,4 kW Leistung, im Besitz eines entsprechenden Motorboot Führerscheins bin.
(e) einen Boats2Sail Zertifizierungskurs für den zu buchenden Boats2Sail Fahrzeugtyp absolviert und bestanden haben, oder durch den Boats2Sail Betreiber zur Benutzung dieses Boats2Sail Fahrzeugtyps autorisiert wurden.
(f) die Gültigkeit der Bootslizenz ist auf 3 Jahre beschränkt. Durch eine Nutzung von mindestens 5 Tagen pro Jahr oder einem neuerlichen Lizenzierungstraining kann die Lizenz verlängert werden.
(g) für die Teilnahme an Regatten mit einem Boats2Sail Fahrzeug ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Regatta Training, oder die Autorisierung durch den Boats2Sail Betreiber erforderlich.
(h) Der Boats2Sail Betreiber geht davon aus, dass der Inhaber der Befähigungsausweise, die dadurch zu erwartenden Kenntnisse hat. Im Zweifelsfall kann Der Boats2Sail Betreiber die Autorisierung zur Benutzung von Boats2Sail Fahrzeugen von einer Weiterbildung abhängig machen.
(i)Zum Segeln mit Gennaker oder Spinnaker muss ein Boats2Sail Kunde zusätzlich autorisiert sein, entweder durch Bestehen eines vom Boats2Sail Betreiber akzeptierten Trainings oder durch explizite Autorisation durch den Boats2Sail Betreiber.

§ 4 Der Boats2Sail Premium Kunde

(1)  Unter dem Begriff Boats2Sail Premium sind Kunden zusammengefasst, die einen bestimmten jährlichen Fixbetrag an den Boats2Sail Betreiber bezahlen und im Gegenzug für diese pauschale Jahresgebühr einen verringerten Betrag für die Nutzung von Boats2Sail Fahrzeugen bezahlen.

(2)  Ob ein Kunde das Premiumangebot nutzen möchte oder ohne jegliche jährlichen Fix- Zahlungen an Boats2Sail teilnehmen möchte, entscheidet der Kunde bei der Registrierung.

(3)  Der Wechsel von der Standardkundengruppe in die Premium Kundengruppe ist jederzeit durch einseitige Kundenerklärung möglich.

(4)  Die Höhe der jährlichen pauschalen Jahresgebühr ist im jeweils gültigen Tarifblatt angeführt.

(5)  Die Teilnahme am Boats2Sail Premium verlängert sich jeweils automatisch um ein Jahr, wenn nicht rechtzeitig eine Kündigung beim Boats2Sail Betreiber eintrifft.

(6)  Der Kunde kann spätestens bis Ende Oktober die Teilnahme am Boats2Sail Premium ab dem Folgejahr per Kontaktformular oder Mail an Boats2Sail kündigen.

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(7)  Boats2Sail Premium Kunden erhalten eine Rechnung über die pauschale Jahresgebühr am Beginn jeden Jahres, oder nach der erfolgten Registrierung, sofern sie sich für die Boats2Sail Premium Variante entschieden haben.

(8)  Boats2Sail Kunden, die gewünschte Zertifizierung(en) nicht erhalten, bekommen auf Wunsch eine etwaige Einmalzahlung rückvergütet, sowie die Differenz auf die Standardtarife für etwaige bereits konsumierte Boats2Sail Fahrzeugnutzungen nachverrechnet.

§ 5 Verwendungszweck der Boats2Sail Fahrzeuge

(1)  Das Fahrtgebiet für Boats2Sail Fahrzeugen ist ausschließlich der österreichische Teil des Neusiedlersees.

(2)  Die Boats2Sail Fahrzeuge dürfen ausschließlich für private Zwecke verwendet werden.

(3)  Die geplante Teilnahme an Regatten mit Boats2Sail Fahrzeugen ist bei der Reservierung

anzugeben.

§ 6 Verantwortung für das Boot

(1)  Der Boats2Sail Kunde, der die Reservierung durchgeführt hat, ist verantwortlicher Bootsführer und trägt die volle Verantwortung für die Besatzung, für das Boats2Sail Fahrzeug, die Ausrüstung und das Inventar gegenüber Behörden, dem Boats2Sail Betreiber und dem Versicherer.

(2)  Der Boats2Sail Kunde verpflichtet sich, die ihm zur Nutzung überlassenen Fahrzeuge wie sein Eigentum nach den Regeln guter Seemannschaft zu behandeln, sowie unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen der befahrenen Reviere zu benutzen.

(3)  Der Boots2Sail Kunde muss während der gesamten Mietdauer an Bord sein, mit Ausnahme von eventuellen Stehzeiten.

§ 7 Verrechnung

(1) Bezahlung für alle Mieten, oder sonstige Leistungen bei der Buchung entweder mittels: a. Direktüberweisung

b. Kreditkarten
c. Banküberweisung

§ 8 Vertragsabschluss/Reservierung

(1) Registrierte Boats2Sail Kunden können Boats2Sail Fahrzeuge anmieten. Voraussetzung für die Nutzung eines Boats2Sail Fahrzeugs ist die bestätigte Reservierung auf Boats2Sail.com.

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Der Mietvertrag zwischen dem Boats2Sail Betreiber und dem Boats2Sail Kunden wird

durch die Bestätigung der Reservierung abgeschlossen.

(2)  Die Nutzungsgebühr umfasst die Nutzung der Boats2Sail Fahrzeuges (+ Zubehör) durch

den Mieter, deren natürlichen Verschleiß (z.B. Schäden aufgrund von Materialermüdung), die Betreuung sowie Abgaben, Gebühren und Steuern am ständigen Liegeplatz, sowie die Haftpflichtversicherung der Yacht.

(3)  Der Boats2Sail Betreiber ist berechtigt, bei Störungen des Nutzungsablaufes den Boats2Sail Kunden auf der in den persönlichen Daten hinterlegten Mobilfunknummer anzurufen. Der Boats2Sail Betreiber ist ferner berechtigt, eine weitere Nutzung des Boats2Sail Fahrzeugs zu untersagen, falls ein vertragswidriges Verhalten vermutet wird.

(4)  Für die einzelnen Bootstypen kann der Boats2Sail Betreiber Mindestmietzeiten festlegen.

(5)  Die Mietdauer ist auf die bei der Reservierung angegeben Zeit beschränkt. Der

Mietvertrag endet, wenn der Boats2Sail Kunde das Boats2Sail Fahrzeug ordnungsgemäß am Liegeplatz versorgt hat und die vereinbarte Mietzeit abgelaufen ist. Eine vorzeitige Rückgabe hat keine Auswirkungen auf die bei der Reservierung vereinbarte Nutzungsgebühr.

(6)  Der Boats2Sail Betreiber ist berechtigt das gemietete Boats2Sail Fahrzeug nach Rücksprache mit den Boats2Sail Kunden durch ein vergleichbares Fahrzeug zu ersetzen.

(7)  Der Boats2Sail Betreiber verpflichtet sich gegenüber dem Boats2Sail Kunden:
(a) das Boats2Sail Fahrzeug in einem ordentlichen altersgemäßen Pflege- und Technikzustand zu übergeben.
(b) Ausfallzeiten zurückzuerstatten, wenn der Mieter die Yacht aufgrund eines Mangels nicht mehr nutzen kann. Keine Rückerstattung erfolgt, wenn der Mieter den Ausfall selbst zu vertreten hat (z.B. durch einen von ihm verursachten Schaden).

(c) für den Mieter während der Mietzeit über Telefon zumindest zu den üblichen

Bürozeiten erreichbar zu sein.

(8)  Der Boats2Sail Kunde verpflichtet sich gegenüber dem Boats2Sail Betreiber:

(a) alle festgestellten Schäden an Yacht und Ausrüstung sofort an den Vermieter zu melden,
(b) bei Nachtfahrten besondere Umsicht walten zu lassen,
(c) das Boats2Sail Fahrzeug nur mit geeigneten, sauberen und nicht abfärbenden Bootsschuhen zu betreten,

(d) im Innenraum des Boats2Sail Fahrzeuges nicht zu rauchen,
(e) anfallende Hafengebühren ordnungsgemäß zu entrichten,
(f) einen Diebstahl der Yacht oder von deren Zubehör unverzüglich auf der nächstgelegenen Polizeidienststelle anzuzeigen und dem Vermieter zu melden,
(g) nicht mehr Personen, als zulässig bzw. vereinbart mit an Bord zu nehmen,
(h) keine Veränderungen Boats2Sail Fahrzeug und dessen Ausrüstung vorzunehmen.

(9)  Stellt der Boats2Sail Betreiber das reservierte Fahrzeug nicht spätestens eine Stunde nach dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung, ist der Mieter zur anteiligen Minderung der Nutzungsgebühr berechtigt. Der Mieter kann auch ohne weitere Kosten

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vom Vertrag zurücktreten, wenn seit dem vereinbarten Übergabetermin mehr als 10 Prozent der Gesamtmietzeit, aber mindestens eine Stunde verstrichen sind. Hat der Vermieter die Leistungsstörung nicht zu vertreten, besteht hinsichtlich einer Freistellung des Mieters für Folgeschäden (z.B. Reise- /Übernachtungskosten) keine weitergehenden Ansprüche gegen den Vermieter; dieser tritt jedoch etwaige Schadenersatzansprüche gegenüber Dritten an den Mieter ab. Der Vermieter muss den Mieter über solche Vorkommnisse und die möglichen Folgen umfassend unverzüglich in Kenntnis setzen. Minderung und Rücktritt muss der Mieter durch einseitige Erklärung gegenüber dem Vermieter geltend machen und entsprechend begründen.

(10) Die Leistungserbringung kann mit Rücksicht auf den aktuellen Stand der Technik Einschränkungen und Ungenauigkeiten unterliegen, die außerhalb des Einflussbereichs von Boats2Sail liegen. Die Nutzung der Dienste über die Internetseite Boats2Sail.com und/oder die Boats2Sail App kann Einschränkungen und Ungenauigkeiten auch aufgrund der Nichtverfügbarkeit oder aufgrund von Beeinträchtigungen oder Störungen des Internetportals Boats2Sail.com und/oder der Boats2Sail App unterliegen (z. B. aus Gründen höherer Gewalt oder auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen wie Wartung, Software-Updates).

§ 9 Übernahme

(1)  Der Boats2Sail Kunde übernimmt das gemietet Boats2Sail Fahrzeug am vereinbarten Liegeplatz. Die Übergabe des Boats2Sail Fahrzeuges erfolgt durch Personal des Boats2Sails Betreibers.

(2)  Der Boats2Sail Kunde ist verpflichtet, das Boats2Sail Fahrzeug vor Fahrtantritt auf sichtbare Mängel, Schäden und grobe Verunreinigungen zu überprüfen und diese sofern sie noch nicht im Schadenslogbuch eingetragen sind, dem Boats2Sail Mitarbeiter, der die Übergabe durchführt, zu melden. Um eine verursachergerechte Zuordnung des Mangels, Schadens und/oder der Verschmutzung zu ermöglichen, muss die Meldung zwingend vor Fahrtantritt erfolgen.

(3)  Schäden, die noch nicht im Schadenslogbuch vermerkt sind, müssen vom Personal des Boats2Sails Betreibers in das Schadenslogbuch eingetragen werden.

(4)  Nach erfolgter Übernahme bestätigt der Boats2Sail Kunde die Übernahme und Schadensfreiheit des Boats2Sail Fahrzeuges mit Ausnahme der im Schadenslogbuch vereinbarten Vorschäden.

(5)  Der Boats2Sail Betreiber kann die Benutzung des Boats2Sail Fahrzeuges untersagen, falls die Sicherheit der Fahrt durch etwaige Vorschäden beeinträchtigt erscheint.

(6)  Der Boast2Sail Betreiber behält sich vor, eine Benutzung der Boats2Sail Fahrzeuge im Falle von Starkwind oder angekündigtem Starkwind zu untersagen. Allfällige Benutzungsgebühren werden in diesem Fall anteilig rückerstattet.

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§ 10 Nutzung

(1)  An Bord befinden sich Schwimmwesten für die zugelassene Anzahl an Personen. Für Kinder müssen eigene Westen mitgebracht, oder vorreserviert werden.

(2)  Der Bootsführer ist für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften verantwortlich. Insbesondere hat er die gesetzlichen Bestimmungen bei Sturmwarnung einzuhalten.

(3)  Der Bootsführer hat alle Verhaltensmaßregeln einzuhalten, die ihm im Rahmen des Zertifizierungskurses für den entsprechenden Bootstyp vermittelt wurden. Ein Merkblatt mit den wichtigsten Verhaltensregeln wird im Rahmen des Einführungskurses ausgegeben, bzw. befindet sich in der Dokumentenmappe an Bord.

(4)  Der Bootsführer ist auch für die Einhaltung der für alle Crewmitglieder geltenden Vorschriften aus diesem Vertrag verantwortlich.

(5)  Die Fahrt innerhalb der Mietdauer kann jederzeit durch einen Aufenthalt in einem anderen Hafen, oder durch einen Ankerstopp unterbrochen werden. Die Miete endet hierdurch nicht.

§ 11 Rückgabe

(1)  Die Mietdauer ist auf die bei der Reservierung angegeben Zeit beschränkt. Der Mietvertrag endet, wenn der Boats2Sail Kunde das Boats2Sail Fahrzeug ordnungsgemäß am Liegeplatz versorgt hat und die vereinbarte Mietzeit abgelaufen ist.

(2)  Das Boats2Sail Fahrzeug muss vollständig, trocken und leer von persönlichen Sachen zurückgelassen werden. Ein eventuell vorhandenes Ladekabel ist anzuschließen.

(3)  Das Verräumen/Abdecken der Segel kann außerhalb der reservierten Zeit erfolgen.

§12 Stornierungsregelung

(1)  Tritt der Mieter bis 30 Tage vor dem gebuchten vom Mietvertrag zurück, so fallen keine Stornierungskosten an. Ein formloses E-Mail an office@boats2sail.com oder eine Mitteilung auf unserem Kontaktformular genügt.

(2)  Kurzfristige Stornierungen auf Grund eines schlechten Wetterberichts können nicht akzeptiert werden.

(3)  Für Leistungen, die durch den Wegfall der Miete ebenfalls entfallen, werden keine Stornokosten berechnet, wie z.B. Reinigung, Sonderausstattung und dergleichen.

(4)  Kann das Boot wegen Sturmwarnung (Starkwindwarnung ist kein Stornierungsgrund) nicht genutzt werden, ist eine Gutschrift der Benutzungsgebühr auch im Nachhinein möglich.

(5)  Bei extrem schlechten Segelbedingungen (starker Niederschlag, extremer Kälte, Starkwind) ist eine Refundierung der Benutzungsgebühren auf Antrag möglich. Boats2Sail wird nach Überprüfung der Fakten eine möglichst gerechte Entscheidung treffen.

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§ 13 Verspätete Rückgabe

(1)  Der Boats2Sail Kunde ist verpflichtet, eine pünktliche Rückgabe des Boats2Sail Fahrzeuges zu gewährleisten. Er hat hierbei die üblichen örtlichen Wind- und Wetterbedingungen im Vorhinein zu berücksichtigen, witterungsbedingte Schwierigkeiten in seine Planung mit einzubeziehen und das Boats2Sail Fahrzeug in ausreichender Nähe zum Rückgabeort zu halten.

(2)  Kann ein Boats2Sail Kunde die Rückgabezeit nicht einhalten, muss er den Boats2Sail Betreiber telefonisch davon in Kenntnis setzen, dass der vereinbarte Rückgabetermin nicht eingehalten werden kann.

(3)  Wenn es keinen Nachnutzer für die Zeit der verspäteten Rückgabe gibt, verlängert sich die Nutzungszeit entsprechend und es werden die normalen Benutzungsgebühren für die Zusatzzeit verrechnet.

(4)  Gibt es keinen Nachnutzer kann auch einvernehmlich mit dem Boats2Sail Betreiber während der Nutzung des Boats2Sail Fahrzeuges eine Nutzungsverlängerung zu den für diesen Kunden geltenden Standardkonditionen vereinbart werden.

(5)  Wer ein Boats2Sail Fahrzeug zu spät zum Liegeplatz zurückbringt, haftet für die daraus entstandenen Schäden, Einnahmenausfälle und Kosten gegenüber dem Boats2Sail Betreiber, sowie geschädigten Folgenutzern. Zusätzlich erhebt der Boats2Sail Betreiber eine Zusatzgebühr in Höhe der doppelten Nutzungsgebühr.

(6)  Dies gilt nicht, wenn aufgrund einer plötzlichen und aus dem Wetterbericht nicht ersichtlichen Wetterverschlechterung und damit einhergehender Sturmwarnung eine termingemäße Rückgabe im Sinne einer Risikobeschränkung nicht möglich ist. Eine Starkwindwarnung ist nie ein entschuldbarer Grund für eine verspätete Rückgabe.

(7)  Ist einem Boats2Sail Kunde die fristgerechte Rückgabe nachgewiesenermaßen aufgrund höherer Gewalt (Naturkatastrophe, Unfall, etc.) nicht möglich, wird der Boats2Sail Betreiber dies bei der Schadensbemessung berücksichtigen. Änderungen der Windverhältnisse in Richtung und Stärke sowie leere Batterien gelten nicht als höhere Gewalt.

(8)  Verlässt der Boats2Sail Kunde das gemietet Boats2Sail Fahrzeug an einem anderen Ort als dem vereinbarten Rückgabeort, trägt er die Kosten der Rückführung zu Wasser oder zu Land, wenn ihn ein Verschulden trifft.

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§ 14 Schadensfall/Haftung des Boats2Sail Mieters

(1)  Der Boats2Sail Kunde ist verpflichtet, vollständig und wahrheitsgetreu Angaben über Schäden, die zu Beginn der Nutzung noch nicht im Schadenslogbuch vermerkt waren zu machen und sämtliche neue Schäden in das Schadenslogbuch einzutragen.

(2)  Erleidet das Boats2Sail Fahrzeug bei der Nutzung durch den Boats2Sail Kunden (a) einen schweren Schaden,
(b) einen wesentlichen Materialverlust,
(c) eine Kollision/Unfall mit Fremdbeteiligung

so ist dies dem Boats2Sail Betreiber umgehend zu melden (Telefon, Internetformular auf

Boats2Sail.com, SMS).

(3)  Grundsätzlich haftet der Boats2Sail Kunde, der die Yacht zum Zeitpunkt des

Schadens/Unfalls reserviert hatte, gegenüber dem Boats2Sail Betreiber.

(4)  Liegt keine Schadensmeldung vor, ist der Boats2Sail Betreiber berechtigt dem Boats2Sail

Kunden, der das entsprechende Boats2Sail Fahrzeug vor Schadensfeststellung zuletzt genutzt hat, als Schadensverursacher zu betrachten und entsprechend zur Verantwortung zu ziehen. Dem Boats2Sail Kunde steht selbstverständlich das Recht auf den Gegenbeweis zu.

(5)  Hat ein Boats2Sail Kunde weder absichtlich noch fahrlässig gehandelt, werden allfällige Versicherungsleistungen, die Boats2Sail erhältlich machen kann, auf die Schadenersatzleistungen des Boats2Sail Kunden angerechnet.

(6)  In jedem Fall bleibt die Belastung des Boats2Sail Kunden mit Schadenersatzforderungen von Boats2Sail im Umfang des Versicherungs-Selbstbehaltes vorbehalten.

(7)  Schäden werden nach Ermessen des Boats2Sail Betreibers und seiner Versicherungsgesellschaft repariert.

(8)  Im Weiteren haftet ein Boats2Sail Kunde für Folgeschäden, die nicht durch Versicherungsleistungen abgedeckt sind, wie Minderwert der Segelyacht, Nutzungsausfall, allfälliges Ersatzboot. Die Haftung aus diesem Titel ist mit 1.000,- € begrenzt.

(9)  Betriebsschäden, die durch unsachgemäße Benutzung durch den Boats2Sail Kunden, oder seiner Crew entstehen und die damit verbundenen Folgekosten sind nicht durch die Versicherung gedeckt und werden vollumfänglich dem Boats2Sail Kunden verrechnet.

§15 Haftung des Boats2Sail Betreibers

(1)  Der Boats2Sail Betreiber haftet aus dem Mietvertrag selbst für Verlust oder Schäden am Eigentum des Mieters oder der Crew sowie bei Unfällen nur dann, wenn ihm Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fallen, nicht aber bei Verfügungen von hoher Hand und höhere Gewalt etc.

(2)  Von allen Vereinbarungen unberührt bleiben jedoch Schadenersatzansprüche aus der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die

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auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung und für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen.

§ 16 Versicherung

(1)  Für die Mietyacht besteht eine Haftpflichtversicherung ohne Selbstbeteiligung pauschal für Personen- und Sachschäden.

(2)  Die Yachten und Motorboote der boats2sail sind Kasko versichert mit einem Selbstbehalt. Je nach Bootstyp fallen zwischen 500€ (alle Yachten) und 1000€ (für die Lago26) als Selbstbehalt an. Der Selbstbehalt muss im Schadensfall jedenfalls vom Mieter übernommen werden

(3)  Die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung ist mindestens eine Million Euro.

(4)  Personenschäden durch Unfälle an Bord, Schäden an mitgeführten Gegenständen von

Boats2Sail Kunden und Crew, sowie vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden sind durch diese Versicherungen nicht gedeckt, so dass hierfür grundsätzlich nicht Boats2Sail, sondern der Boats2Sail Kunde bei entsprechendem Verschulden selbst haftet und der Kaskoversicherer Regress nehmen kann.

(5)  Die Vermietung/Nutzung findet nach den im Fahrtgebiet bestehenden Rechtsvorschriften statt.

§17 Aufnahmen in Bild und Ton:

Der Mieter und alle auf seinen Booten anwesenden Personen erklären sich damit einverstanden, dass von ihnen und ihren Booten/Material Aufnahmen in Bild und Ton hergestellt werden und diese zur Berichterstattung und auch künftigen Bewerbung vom Vermieter zeitlich unbegrenzt veröffentlicht werden dürfen.

§18 Schlussbestimmungen

(1)  In Fällen, wo die in diesen Vertrag festgelegten Rechten und Pflichten aus den in diesen Absatz genannten Gründen nicht eingehalten werden können, wird versucht eine einvernehmliche Lösung zu finden.

(2)  Der Rahmenvertrag und die Einzelmietverträge unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts.

(3)  Als Gerichtsstand wird Eisenstadt vereinbart.

(4)  Der Boats2Sail Kunde darf Ansprüche oder sonstige Rechte aus diesem Vertrag nicht auf

Dritte übertragen.

(5)  Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der

Schriftform. E-Mail genügt der Schriftform.

(6)  Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder

werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

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