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Learning Events

Feriencamp-Anbieter aus Österreich

Redtenbachergasse 22-32/3/14
1160 Wien

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Seit 2008 veranstalten wir sehr erfolgreich qualitativ hochwertige Sprachkurse für Deutsch und Englisch in Österreich, sowohl für Kinder & Jugendliche als auch für Erwachsene.  Vor nun mehr als 2 Jahren haben wir unser Angebot erweitert und bieten nun auch Weiterbildungsseminare im Bereich Kommunikation & Mentales Training an.
Bei unseren Kursen legen wir großen Wert darauf, dass die Teilnehmer aktiv sind und durch ihre Erfahrungen bei den Kursen lernen. Daher finden viele Kurse auch außerhalb des Seminarraumes statt. Die Outdooraktivitäten sind ein wesentlicher Bestandteil unseres Angebots und liegen uns sehr am Herzen.
Unser Motto „(Sprachen) Lernen durch erleben“
Unsere Kunden
Kinder und Jugendliche, sowie Gruppen, Pädagogen und Firmen. Wir bleiben stets in Bewegung und freuen uns auf spannende lehrreiche Kurse!
Zertifizierungen
•    Campus Austria
•    Empfohlen von Wien Xtra
•    bm:ukk: Aktion „Qualität in der schulischen Tagesbetreuung“
Team
Unser Lehr- und Betreuungspersonal ist für unsere Kurse hervorragend qualifiziert. Für jeden Bereich haben wir Profis, wie Native Speaker, Outdoortrainer oder Schauspieler, die aus einem reichen Erfahrungsschatz und einer guten soliden Ausbildung ihre Kenntnisse beziehen und mit Freude an unsere Kunden weitergeben. Mehrmals jährlich besucht unser Team firmeninterne und auch externe Weiterbildungen.
Referenzen & Gemeinsame Projekte
Piaristen Kindergarten, Freie Waldorfschule, Gymnasium Baden, Il, VWG, Bildungs – und Heimatnetzwerk Gablitz, VS- Purkersdorf, Österreich Institute, Naturpark Purkersdorf

Kontakt:

Telefon: +43 680 5038266,
E-Mail: info[*AT*]learningevents.at

Angebote / Pakete

Outdoor English Adventure Camp
3002 Purkersdorf, Naturparkzenturm Purkersdorf

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ALLGEMEINE TEILNAHME- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Vertragsbedingungen

Learning Events English Bauch Unfried OG

Stand März 2021

Unsere nachstehenden Vertragsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, die von Learning Events English Bauch Unfried OG als Veranstalter und/oder Vermittler mit unseren Kunden abgeschlossen werden. Geschäftsbedingungen unserer Kunden, die von unseren Bedingungen abweichen, können von uns nicht anerkannt werden. Unsere Vertragsbedingungen sind auch Grundlage für alle zukünftigen Verträge zwischen uns und dem Kunden.
A. ALLGEMEINES
A.1 Vertragsabschluss
Sämtliche unsere Angebote, insbesondere auch auf unserer Homepage, erfolgen freibleibend. Die Bestellung/Buchung des Kunden ist ein bindendes Angebot. Bestellungen/Buchungen für Minderjährige können von Learning Events English Bauch Unfried OG nur unter der Voraussetzung angenommen werden, dass sie von einem Erziehungsberechtigten unterzeichnet wurden und ihnen eine Kopie des Reisepasses angeschlossen ist, welche dessen Unterschrift zeigt. Uns steht es frei, Angebote binnen sieben Tagen ab Erhalt entweder anzunehmen oder abzulehnen. Die Annahme erfolgt nach unserer Wahl durch Absendung einer Annahmebestätigung mittels Post, Telefax oder E-Mail. Unterbleibt die Übermittlung einer Annahmebestätigung, so ist dies als Ablehnung der Offerte zu werten.
A.2 Preise, Fälligkeit
Grundsätzlich gilt jener Preis für die bestellten Leistungen als vereinbart, der sich aus unserer Homepage, Prospekten oder sonstigen Dokumentationen ergibt. Diese Preise verstehen sich inklusive allfälliger Mehrwertsteuer, Taxen, Gebühren, etc. Vorbehaltlich einer gesonderten anderweitigen Vereinbarung ist der gesamte Preis sofort nach Erhalt der Annahmebestätigung abzugsfrei zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug sind die gesetzlichen Verzugszinsen zu entrichten.
A.3 Aufrechnungsverbot
Die Möglichkeit der Aufrechnung mit offenen Forderungen des Kunden gegen die Preisforderung von Learning Events English Bauch Unfried OG wird ausdrücklich ausgeschlossen. Für Verbraucher im
Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (in der Folge: „KSchG“) gilt diese Bestimmung nicht im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Learning Events English Bauch Unfried OG und in Ansehung von Gegenforderungen, die in rechtlichem Zusammenhang mit der Forderung der Learning Events English Bauch Unfried OG stehen, die gerichtlich festgestellt oder die von Learning Events English Bauch Unfried OG anerkannt worden sind.
A.4 Verbraucherschutz und besonderes Rücktrittsrecht
Kunden, bei welchen es sich um Verbraucher im Sinne des KSchG handelt, sind gemäß § 5e KSchG berechtigt, von den mit uns im
Wege des Fernabsatzes abgeschlossenen Verträgen unter Wahrung einer Frist von sieben Werktagen zurückzutreten. Samstage zählen nicht als Werktage. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Das Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht, wenn mit der Ausführung der Leistung vereinbarungsgemäß bereits innerhalb der Rücktrittsfrist begonnen wird.
A.5 Informationen über Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und gesundheitspolizeiliche
Vorschriften

Der Kunde bestätigt, in Kenntnis darüber zu sein, dass für Reisen nach Österreich und ins Ausland in der Regel ein gültiger Reisepass, mitunter auch ein Visum erforderlich ist und für die Gültigkeit der Reisedokumente im Zeitpunkt der Reise selbst verantwortlich zu sein.

A.6 Versicherungsschutz

Vorbehaltlich einer gesonderten anderweitigen Vereinbarung haben die Kunden selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Learning Events English Bauch Unfried OG übernimmt keine Kosten, die aus einem mangelhaften Versicherungsschutz entstehen. A.7 Vertragssprache, unwirksame Klauseln, Rechtswahl und Gerichtsstand

Vertragssprache ist Deutsch. Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem Vertragszweck wirtschaftlich am ehesten entspricht. Alle zwischen Learning Events English Bauch Unfried OG und dem Kunden abgeschlossenen Verträge unterliegen österreichischem Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird.

Für allfällige Streitigkeiten zwischen den Parteien ist das sachlich zuständige Gericht für 1010 Wien, Österreich ausschließlich zuständig, sofern insbesondere für Verbraucher kein anderer Zwangsgerichtsstand besteht. Erfüllungsort ist 1010 Wien, Österreich.
A.8 Datenschutz
Mit der Bestellung stimmt der Kunde der Verwendung und Verwertung sämtlicher personenbezogener Daten für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung, für die Abrechnung und zur Bewerbung eigener Produkte von Learning Events English Bauch Unfried OG zu. Kundenbezogene Daten werden zur Kundenbetreuung gespeichert. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, gegen die Verwendung seiner Daten Widerspruch zu erheben (§ 28 DSG 2000).
B. LEARNING EVENTS English Bauch Unfried OG ALS VERANSTALTER
Als Veranstalter bietet Learning Events English Bauch Unfried OG einzelne oder mehrere Leistungen (insbesondere Sprachkurse samt Rahmenprogramm) in eigenem Namen an.
Sofern im Folgenden nichts anderes bestimmt ist, gelten die Bedingungen
unter A. Allgemeines.
B.1 Gewährleistung, Schadenersatz
B.1.1. Gewährleistung
Der Kunde hat bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung einen Gewährleistungsanspruch. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ihm Learning Events English Bauch Unfried OG an Stelle seines Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbringt oder die mangelhafte Leistung verbessert.
Abhilfe kann in der Weise erfolgen, dass der Mangel behoben wird
oder eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung, die auch die ausdrückliche Zustimmung des Kunden findet, erbracht wird.
B.1.2. Mitteilung von Mängeln Der Kunde hat jeden Mangel der Erfüllung des Vertrages, den er während der Veranstaltung feststellt, unverzüglich der Learning Events English Bauch Unfried OG mitzuteilen. Die Unterlassung dieser Mitteilung ändert nichts an den unter B.1.1.

beschriebenen Gewährleistungsansprüchen des Kunden, kann ihm aber als Mitverschulden angerechnet werden und insofern seine eventuellen Schadenersatzansprüche schmälern.
B.1.3. Schadenersatz

Verletzt Learning Events English Bauch Unfried OG schuldhaft die ihr aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflichten, so ist Learning Events English Bauch Unfried OG dem Kunden nur dann zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet, wenn sie nicht beweist, dass ihr weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.

Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des KSchG im Falle eines Personenschadens.

B.1.4. Geltendmachung von Gewährleistungs- bzw Schadenersatzansprüchen Schadenersatzansprüche des Kunden sind von diesem innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Ersatzpflichtigem gerichtlich geltend zu machen. Soweit es sich beim Kunden nicht um einen Verbraucher im Sinne des KSchG handelt, hat dieserGewährleistungsansprüche

innerhalb von 6 Monaten ab Beendigung der Veranstaltung
gerichtlich geltend zu machen.
B.2. Rücktritt vom Vertrag
B.2.1. Rücktritt des Kunden vor Beginn der Veranstaltung
a) Rücktritt ohne Stornogebühr Abgesehen von den gesetzlich eingeräumten Rücktrittsrechten bzw. vom besonderen Rücktrittsrecht des Verbrauchers gemäß Punkt A.4. kann der Kunde vor Beginn der Leistung zurücktreten, wenn wesentliche

Bestandteile des Vertrages erheblich geändert werden. In jedem
Fall ist die Vereitelung des bedungenen Zwecks bzw. Charakters
der Veranstaltung eine wesentliche und erhebliche Leistungsänderung. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die konkrete Ausgestaltung des Rahmenprogramms zu Sprachkursen üblicherweise stark vom Wetter abhängt. Ausdrücklich wird vor diesem Hintergrund vereinbart, dass Änderungen des Rahmenprogramms, die auf die jeweilige Wetterlage oder auf didaktische bzw pädagogische Erfordernisse zurückzuführen sind, nicht als wesentliche Leistungsänderungim Sinne dieser Bestimmung zu qualifizieren sind. Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Kunden die wesentliche Leistungsänderung unverzüglich zu erklären und ihn dabei über die bestehende Wahlmöglichkeit, entweder die Leistungsänderung zu akzeptieren oder vom Vertrag zurückzutreten, zu belehren; der Kunde hat sein Recht auf Rücktritt binnen einer Woche nach Erhalt der Benachrichtigung bei sonstigem Verfall schriftlich auszuüben.
Sofern den Veranstalter ein Verschulden am Eintritt des den Kunden zum Rücktritt berechtigenden Ereignisses trifft, ist der Veranstalter diesem gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet.

b) Anspruch auf Ersatzleistung
Der Kunde kann, wenn er von den Rücktrittsmöglichkeiten laut lit. a nicht Gebrauch macht oder bei Stornierung des Veranstalters ohne Verschulden des Kunden, an Stelle der Rückabwicklung des Vertrages dessen Erfüllung durch die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Veranstaltung verlangen, sofern der Veranstalter zur Erbringung dieser Leistung in der Lage ist.
Liegen die Voraussetzungen für einen Rücktritt gemäß lit. a nicht vor, hat der Kunde für eine Umbuchung, zu welcher der Veranstalter in diesem Fall in keiner Weise verpflichtet ist, eine Umbuchungsgebühr zu bezahlen.
c) Rücktritt mit Stornogebühr

Der Kunde ist in allen nicht in lit. a genannten Fällen gegen Entrichtung einer Stornogebühr berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Stornogebühr steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Preis. Als Veranstaltungspreis ist der Gesamtpreis der vertraglich vereinbarten Leistung zu verstehen.

Folgende Stornogebühren kommen zur Anwendung:
bis 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn ...................................10 %
ab 29. bis 20. Tag vor Veranstaltungsbeginn..........................25 %
ab 19. bis 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn..........................50 %
ab 14. bis 8. Tag vor Veranstaltungsbeginn ...........................75 %
ab dem 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn............................. 100 % des Gesamtpreises.
Der Kunde kann dem Veranstalter jederzeit mittels eingeschriebenen Briefes oder persönlich mit gleichzeitiger schriftlicher Erklärung mitteilen, dass er entsprechend gegenständlicher Bestimmung vom Vertrag zurücktritt.
d) No-show
No-show liegt vor, wenn der Kunde der Veranstaltung fernbleibt, weil
es ihm am Willen, teilzunehmen, mangelt oder wenn er die Anreise wegen einer ihm unterlaufenen Fahrlässigkeit oder wegen eines ihm widerfahrenen Zufalls versäumt. Ist weiters klargestellt, dass der
Kunde die Leistung der Learning Events English Bauch Unfried OG
nicht mehr in Anspruch nehmen kann oder will, hat er 100 Prozent des Veranstaltungspreises zu bezahlen.
B.2.2. Rücktritt des Veranstalters vor Beginn der Veranstaltung
a) Der Veranstalter wird von der Vertragserfüllung befreit, wenn eine
in der Ausschreibung von vornherein bestimmte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und dem Kunden die Stornierung innerhalb
der in der Beschreibung der Veranstaltung angegebenen oder folgenden Fristen schriftlich mitgeteilt wurde:
- bis zum 20. Tag vor Beginn der Veranstaltung bei Veranstaltungen von mehr als 6 Tagen,
- bis zum 7. Tag vor Beginn der Veranstaltung bei Veranstaltungen
von 2 bis 6 Tagen,
- bis 48 Stunden vor Beginn der Veranstaltung bei eintägigen Veranstaltungen.
Trifft den Veranstalter an der Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl ein über die leichte Fahrlässigkeit hinausgehendes Verschulden,
kann der Kunde Schadenersatz verlangen. Ansonsten entstehen dem Kunden aus dieser Bestimmung keine Ansprüche gegenüber Learning Events English Bauch Unfried OG.
b) Learning Events English Bauch Unfried OG kann die Veranstaltung auf Grund Verhinderung durch höhere Gewalt stornieren, d.h. auf Grund ungewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, auf die derjenige, der sich auf höhere Gewalt beruft, keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können. Hierzu zählt jedoch nicht die Überbuchung. c) in den Fällen a) und b) kann der Kunde sein Recht gemäß B.2.1.b
1. Absatz geltend machen oder er erhält den bis zur Stornierung
bereits eingezahlten Betrag zurück.
B.2.3. Rücktritt des Veranstalters nach Beginn der Veranstaltung Learning Events English Bauch Unfried OG wird von der Vertragserfüllung dann befreit, wenn der Kunde im Rahmen einer Veranstaltung
die Durchführung derselben durch grob ungebührliches Verhalten, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört oder sich und/oder Dritte durch sein Verhalten gefährdet. Dem Kunden kommen in
diesem Fall keine Ersatzansprüche gegenüber Learning Events English Bauch Unfried OG (zB für die Kosten der vorzeitigen Rückreise) zu.
Der Kunde ist unter den genannten Voraussetzungen, sofern ihn ein

Verschulden trifft, Learning Events English Bauch Unfried OG gegenüber zum Ersatz eines allfälligen Schadens verpflichtet.
B.3. Auskunftserteilung an Dritte
Auskünfte über die Namen der Teilnehmer und deren Aufenthaltsorte werden an dritte Personen auch in dringenden Fällen nicht erteilt, es

sei denn, der Teilnehmer hat eine Auskunftserteilung ausdrücklich gewünscht oder es handelt sich um seine Erziehungsberechtigten. Die durch die Übermittlung dringender Nachrichten entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Es wird daher den Teilnehmern empfohlen, ihren Angehörigen die genaue Anschrift bekannt zu geben.

B.4. Urheberrechtliche Zustimmung

Mit Vertragsabschluss erklärt sich der Kunde iSd § 78 Abs 1 UrhG
damit einverstanden, dass im Rahmen einer Veranstaltung angefertigte Bildnisse von seiner Person von Learning Events English Bauch Unfried OG unentgeltlich aufbewahrt und im Rahmen des Geschäftsbetriebs verwendet werden dürfen, sofern dadurch nicht die Würde
des Kunden beeinträchtigt wird. Insbesondere stimmt der Kunde der Abbildung auf der Homepage, in Prospekten, Werbeunterlagen, und ähnlichem zu.
C. LEARNING EVENTS English Bauch Unfried OG ALS VERMITTLER
Als Vermittler übernimmt Learning Events English Bauch Unfried OG
die Verpflichtung, sich um die Besorgung eines Anspruchs auf Leistungen anderer Veranstalter (insbesondere kurze Beförderungen (zB von Flughäfen bzw Bahnhöfen zum Veranstaltungsort], Unterbringungen und Freizeitaktivitäten) zu bemühen. Sofern im Folgenden nichts anderes bestimmt ist, gelten im Verhältnis zwischen dem Kunden und Learning Events English Bauch Unfried OG als Vermittler
die Bedingungen unter A. Allgemeines.
Ausdrücklich wird festgehalten, dass im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Anbieter der von Learning Events English Bauch Unfried OG vermittelten Leistungen die zwischen dem Kunden und
dem Leistungsanbieter getroffenen Vereinbarungen zur Anwendung kommen (zB die zwischen dem Kunden und dem Leistungsanbieter getroffenen Rücktrittsregelungen).
C.1. Buchung/Vertragsabschluss
Bei der Buchung kann Learning Events English Bauch Unfried OG eine Bearbeitungsgebühr und eine Anzahlung verlangen. Die Restzahlung sowie der Ersatz von Barauslagen (Telefonspesen, Fernschreibkosten usw.) sind beim Aushändigen der Reise- bzw. Veranstaltungsdokumente (dazu gehören nicht Personaldokumente) des jeweiligen Veranstalters oder Leistungsträgers durch Learning Events English Bauch Unfried OG fällig.
Soweit Leistungen ausländischer Unternehmer vermittelt werden,
kann auch ausländisches Recht zur Anwendung gelangen.
C.2. Informationen über die Rechtsstellung und Haftung
Learning Events English Bauch Unfried OG ist verpflichtet, die zu vermittelnde
Leistung des Leistungsträgers unter Bedachtsame auf die Besonderheiten des jeweils vermittelten Vertrages nach bestem
Wissen darzustellen.
Unsere Haftung erstreckt sich jedoch ausschließlich auf
- die sorgfältige Auswahl des jeweiligen Leistungsträgers sowie die sorgfältige Auswertung von gewonnenen Erfahrungen;
- die Weiterleitung von Anzeigen, Willenserklärungen und Zahlungen zwischen Kunden und vermitteltem Unternehmen und umgekehrt (wie zB von Änderungen der vereinbarten Leistung und des vereinbarten Preises, Rücktrittserklärungen, Reklamationen).

Learning Events English Bauch Unfried OG haftet dagegen insbesondere nicht für vereinbarungsgemäße Erbringung der vermittelten Leistung.

C.3. Leistungsstörungen, Schadenersatz

Der Kunde ist verpflichtet, Learning Events English Bauch Unfried OG umgehend von Mängeln und/oder Schäden schriftlich und unter Schilderung des Mangels/Schadens zu benachrichtigen.
Verletzt Learning Events English Bauch Unfried OG schuldhaft die ihr obliegenden Pflichten, so ist Learning Events English Bauch Unfried OG dem Kunden nur dann zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet, wenn sie nicht beweist, dass ihr weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des KSchG im Falle eines Personenschadens.

Schadenersatzansprüche des Kunden sind von diesem innerhalb von
6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Ersatzpflichtigem gerichtlich geltend zu machen. Soweit es sich beim Kunden nicht um einen Verbraucher im Sinne des KSchG handelt, hat dieser Gewährleistungsansprüche innerhalb von 6 Monaten ab Beendigung der Veranstaltung gerichtlich geltend zu machen.