Ferienlagerfüxe

Feriencamp-Anbieter aus Österreich

Futterknechtgasse 16
1230 Wien

ZVR: 1150621178

Logo Ferienlagerfüxe

Die Ferienlagerfüxe werden von einem Verein getragen, der sich folgende Ziele gesetzt hat:

 

  • Beitrag zur geistigen, körperlichen und seelischen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen
  • Förderung und Betreuung von wirtschaftlich oder sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen
  • Vermittlung eines verantwortungsvollen Umgangs mit der Natur
  • Förderung des Gemeinschaftsdenkens von Kindern und Jugendlichen

 

Seit vielen Jahren engagieren sich einige von uns, Kinder für das Zelten in der Natur zu begeistern. Doch das ist es nicht alleine, was unsere Ferienlager zu so einem großartigen Erlebnis macht. Wir bemühen uns stets, einen aufregenden Tag in unserer gemeinsamen Zeit zu gestalten. Egal ob das Schwimmen im See, das Spielen im Wald oder das gemeinsame Grillen von Stockbrot und Würstel am Lagerfeuer: Bei uns ist für jeden was dabei.

 

Durch unsere erfahrenen und bemühten Mitwirkenden suchen wir stets nach Abwechslung, damit niemandem langweilig wird. Auch der eine oder andere Ausflug in die nahe Umgebung ist uns wichtig, damit die Kinder mehr von der Landschaft erleben können. Besonders freuen sich die Kinder aber, wenn wir eine kleine Bootstour über den See machen oder sie an unseren kleinen Wettbewerben teilnehmen können.

Kontakt:

Telefon: +43 (660) 5506144,
E-Mail: ferienlagerfuexe[*AT*]gmail.com

Angebote / Pakete

Outdoor-Camp bei Bad Aussee
8993 Grundlsee, Gössl 13

Outdoor-Camp beim Attersee
4880 Berg im Attergau, Eggenberg 30

Kontaktformular

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ALLGEMEINE TEILNAHME- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Begrifflichkeiten
Alle Tätigkeiten der Ferienlagerfüxe gelten als vom Gemeinnützigen Verein für
Ferienaktivitäten im Geiste christlicher Werte, ZVR-Zahl 1150621178, Futterknechtgasse 16, 1230 Wien, aufgeführt bzw. veranstaltet, im Folgenden „Veranstalter“, „wir“ oder „uns“ genannt, und ist die gebuchte Vertragspartei. Die buchende Vertragspartei wird im Folgenden „Eltern“ genannt, Erziehungsberechtigte sind aber gleichermaßen umfasst. Die teilnehmenden Kinder werden „Teilnehmer“ genannt. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.


Allgemeines
Da es sich um ein Zeltlager für Kinder handelt, können nur Kinder im Alter von sieben bis dreizehn Jahren an den Zeltlagern und anderen Veranstaltungen des Veranstalters teilnehmen. Alle Programmpunkte während einer Lagerwoche werden von geeigneten Personen (wie erfahrene Betreuer, Pädagogen, Jugendhelfer etc.) geleitet und betreut.


Besondere Pflichten von Eltern
Die Einschätzung, ob der Teilnehmer für die geplanten Programmpunkte in physischer und psychischer Hinsicht geeignet ist, obliegt den Eltern. Die Eltern nehmen zur Kenntnis, dass Teilnehmer bei schwerwiegenden oder wiederholten Missachtungen von Betreueranordnungen oder Lagerregeln ein Ausschluss aus dem laufenden Ferienlager erfolgen kann. Der Teilnehmer ist sodann auf eigene Kosten abzuholen; eine Erstattung des Lagerbeitrags erfolgt nicht. Eltern sind verpflichtet, dem Veranstalter Essensunverträglichkeiten, Allergien oder Erkrankungen des Teilnehmers mitzuteilen.


Anmeldeablauf und Anmeldeschluss
Zur Buchung berechtigt sind nur Volljährige, es sei denn, es wird eine gültige Vollmacht offengelegt. Die Anmeldung zu den Veranstaltungen ist online auf der Seite des Veranstalters, www.ferienlagerfuexe.at, vorzunehmen. Davon abweichend kann telefonisch oder per E-Mail, ferienlagerfuexe@gmail.com, ein Anmeldeformular angefragt werden und ausgefüllt auf die genannte E-Mail-Adresse retourniert. Unabhängig von der Art der Kontaktaufnahme gilt eine abgesendete Anmeldung zur Teilnahme an einem oder mehreren Ferienlagern als verbindlich und wird binnen zwei Tagen, vorbehaltlich der Verfügbarkeit, vom Veranstalter bestätigt. Sollte keine Bestätigung erfolgen, rufen Sie bitte an. Eine Anmeldung ist spätestens 7 Tage vor Beginn der gewünschten Veranstaltung zu
übermitteln. Spätere Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, wenn noch Plätze frei sind. Sobald der Veranstalter die Anmeldung bestätigt hat, ist die Teilnahme an der Veranstaltung verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des Lagerbeitrags.


Lagerbeitrag und Ermäßigungen
Sobald die Anmeldung vom Veranstalter bestätigt wurde, ist ein Viertel des
Lagerbeitrags zu entrichten; bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn der
gesamte Lagerbeitrag. Der Veranstalter versendet hierzu eine Rechnung an die von bekanntgegebene E-Mail-Adresse mit Hinweis auf die Bankverbindung des Vereins. Vereinsmitglieder erhalten automatisch eine Ermäßigung von 10 % auf ein Ferienlager, auch wenn die Vereinsmitgliedschaft erst bei der Anmeldung beantragt wurde. Ebenso werden die durch Kombinationen von Ferienlagern bedingten Ermäßigungen automatisch berücksichtigt. Die aktuellen Ermäßigungen richten sich nach den Angaben auf der Webseite, www.ferienlagerfuexe.at, jeweils für das laufende Jahr.


Abmeldungen und Stornobedingungen

Günstige Stornoregelungen können nur für Abmeldungen berücksichtigt werden, die rechtzeitig per Mail an ferienlagerfuexe@gmail.com bis zu den sogleich genannten Stichtagen beim Veranstalter eingehen. Je nach Stichtag werden unterschiedliche Höhen des Lagerbeitrags zurückerstattet (bzw. müssen nur noch bis zur genannten Höhe entrichtet werden): Eine Abmeldung vor Beginn des Monats Juni des laufenden Jahres ergibt eine Rückerstattung von 75 % des Lagerbeitrags, danach bis 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung 50 %.

Bei einer Abmeldung, die weniger als sieben Tage vor dem ersten Tag der Veranstaltung beim Veranstalter eingeht, bei Nichterscheinen sowie bei vorzeitigem Abbruch der Veranstaltung ohne ausreichenden Grund (z.B. Heimweh) ist der gesamte Lagerbeitrag zu entrichten. Bei Abbruch der Veranstaltung mit ausreichendem Grund (z.B. plötzlicher Todesfall in der Familie) wird der Lagerbeitrag in Höhe der variablen Kosten auf Basis des aktuellen vereinsinternen Kostenvoranschlags zurückerstattet; dies gilt auch für den Fall, dass weitere gebuchte Ferienlager nicht angetreten werden können.

Bis zum Veranstaltungsbeginn haben die Eltern die Möglichkeit, einen Ersatzteilnehmer zu nennen. In diesem Fall wird der Lagerbeitrag zur Gänze
zurückerstattet, wenn die benannten Eltern tatsächlich buchen, andernfalls gelten die Stornobedingungen.


Programm des Ferienlagers
Wir sind um die Verwirklichung des angekündigten Programms sehr bemüht. Da dies von vielen Faktoren, wie etwa von der Stimmung einzelner Teilnehmer, der Stimmung in der Gruppe, der Bereitschaft zur Partizipation, vom Wetter oder sonstigem Unvorhergesehenen, abhängt, ist eine Erstattung des Lagerbeitrags wegen abgeänderten oder ausgefallenen Programmpunkten nicht möglich. Diesfalls werden durch den Ausfall freigewordene Mittel für Alternativprogramme aufgewendet. Zur Förderung des verantwortungsvollen Umgangs mit der Natur und Schöpfung wird es – je nach regionaler Verfügbarkeit und regionalem Brauch – einmal in der Woche eine Möglichkeit zur kindgerechten Reflexion geben (z.B. Kontemplation, Meditation, Wortgottesdienst etc.), zu welcher selbstverständlich alle Kinder ungeachtet ihrer Konfessionen eingeladen sind.


Änderung des Veranstaltungsorts
Die meisten unserer Lagerplätze sind in Naturschutzgebieten, in denen wir behördlichen Auflagen unterliegen und auf Ausnahmegenehmigungen angewiesen sind. Daneben sind weitere behördliche Genehmigungen notwendig. Selten kommt es vor, dass Behörden jene (Ausnahme-)Genehmigungen kurzfristig entziehen, sodass wir auf einen dafür vorgesehenen Ersatzlagerplatz ausweichen müssen. Sie erklären sich daher damit einverstanden, dass wir die Veranstaltung im gleichen Zeitraum und zu gleichen Kosten auch an einem anderen  Veranstaltungsort abhalten können, falls dies erforderlich ist.


Absage des Ferienlagers
Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von zehn Kindern behalten wir uns bis sieben Tage vor Beginn der Veranstaltung vor, die Veranstaltung abzusagen.
Tatsächlich ist dies aber sehr unwahrscheinlich. Sollten COVID-19-Maßnahmen
verordnet werden, die die Abhaltung des Ferienlagers unmöglich oder untunlich
machen, erhalten Sie den Lagerbeitrag zurück. In Fällen von unvorhersehbaren Ereignissen höherer Gewalt, wie Brände, Hochwasser, Katastrophen und dergleichen, welche die Abhaltung der Veranstaltung unmöglich machen, kann der Lagerbeitrag nicht zurückerstattet werden.


Übertragung des Teilnehmerplatzes
Gebuchte Plätze einzelner Ferienlager können kostenlos an einen alternativen
Teilnehmer übertragen werden. Dies schließt jedoch den gewerblichen Handel mit Teilnehmerplätzen aus.


Fotos
Eltern erklären sich im Einvernehmen mit ihren Kindern damit einverstanden, dass während der Ferienlager aufgenommene Fotos und Videos von Kindern für
Werbezwecke gedruckt oder digital veröffentlicht werden dürfen. Sollten Sie oder der Teilnehmer nicht einverstanden sein, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail (ferienlagerfuexe@gmail.com) an den Veranstalter (damit wir darauf achten können, den Teilnehmer nicht mit im Bild zu haben.) Dies gilt auch für den Widerruf des Einverständnisses.


Versicherungen
Für den Abschluss von Versicherungen ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Eine  Reiserücktrittkostenversicherung ist im Preis nicht inkludiert. Der Abschluss eines  Reiseversicherungspaketes ist ratsam.


Haftung
Eltern akzeptieren, dass sie für Schäden, die der Teilnehmer mutwillig verursacht, Sach oder Geldersatz leisten müssen.


Geltendmachung von Ansprüchen
Österreichisches Recht ist – ausgenommen die kollisionsrechtlichen Verweisungsnormen – anzuwenden. Der Gerichtsstand ist Wien.


Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bewirkt nicht die Unwirksamkeit des 
gesamten Vertragsverhältnisses bzw. der übrigen Bestimmungen der Teilnahmebedingungen.