Abenteuerschule Natur Erlebnis

Feriencamp-Anbieter aus Österreich

Liesinger Flurgasse 15/1c
1230 Wien

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Die Energie und Leadership liegt in der Vielfalt der Natur Erlebnis MitarbeiterInnen! Je nach Outdoor/Indoor-Erlebnis begleiten speziell ausgebildete MitarbeiterInnen das Programm: staatlich, kommissionell geprüfte und diplomierte Bergführer, Canyonioardlehrer, Sozialpädagogen, Sportkletterlehrwarte und Supervisoren. Ob Klettern, Höhlentrekking oder sich beim Canyoning über Wasserfälle abseilen. Spaß, Spannung und Unterhaltung sind seit Unternehmensgründung im Jahr 1994 durch Robert Winkler eng mit dem Thema Sicherheit verbunden.

Kontakt:

Telefon: +436765272266, +436765272266
E-Mail: office[*AT*]abenteuerschule.at

Angebote / Pakete

Abenteuercamp mit Klettern / Herbst
1230 Wien, Liesinger Platz 2

Abenteuercamp mit Klettern / Ostern
1230 Wien, Liesinger Platz 2

Abenteuercamp mit Klettern / Sommer
1230 Wien, Liesinger Platz 2

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ALLGEMEINE TEILNAHME- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE TEILNAHME- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Anmeldung: Mit der Anmeldung bitten wir Dich, eine Anzahlung von 50% des Tourenbeitrages pro Person zu leisten. Bei Kostenbeiträgen unter € 50,-, sowie bei kurzfristigen Buchungen (zw. Buchung und Tour liegen nur 30 Tage), bitten wir um Überweisung des gesamten Beitrages . Die Zahlungen erfolgen auf das Konto von Robert Winkler: IBAN: AT86 1420 0200 1204 3075
BIC: BAWAATWW. Deine bestellten Tourenplätze werden Dir damit garantiert. Die Restzahlung erfolgt spätestens 30 Tage vor Programmbeginn. Leistung: Den Umfang der Vertraglichen Leistungen entnimm bitte unserer Tourenbeschreibung. Rücktritt: Du kannst jederzeit vor Beginn Programms zurücktreten. In eigenem Interesse und zur Vermeidung von Mißverständnissen bitten wir um Deine schriftl. Rücktrittserklärung (Einschreiben). Als Ersatz für getroffene Programm,- Kurs- und Tourvorbereitungen und Aufwendungen berechnen wir bei Rücktritt bis zu 40 Tagen vor (Programm, -Kurs, -) Tourbeginn eine Bearbeitungsgebühr von mind. € 40,- Bei Rücktritt vom 39. bis zum 21. Tag 50%. Vom 20. bis zum 11. Tag 80%. Vom 10. bis zum 5. Tag 90%. Vom 4. Tag bis zum Tourbeginn bzw. bei nicht erscheinen am Tag der Veranstaltung 100%. Bitte beachte: Da es sich bei dieser Art von Veranstaltungsleistung um eine terminisierte Freizeitdienstleistung handelt, findet § 5c Abs. 4 des Fernabsatzgesetzes bei diesem Vertragsabschluss Anwendung. Daraus resultiert, dass der Kunde bezüglich der gebuchten Veranstaltung kein zweiwöchiges Widerrufsrecht hat. Haftung: Die Natur ist in unserer Zivilisationsgesellschaft nicht mehr unsere gewohnte und vertraute Umgebung, daher bin ich mir bewußt, daß schon auf einem simplen Wanderweg Steine, Hölzer, nasse Blätter usw., zum Hindernis werden können. Die Programmleiter, Organisatoren Tourenführer und dergleichen, übernehmen keinerlei Haftung bei Unglücksfällen, Verlusten oder sonstigen Unregelmäßigkeiten (nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit (gültig für die eingesetzten Tourenführer). Sollte auf Grund der äußeren Umstände eine für die Teilnehmer sichere Durchführung nicht möglich sein, ist das Recht der Änderung oder Absage (auch nach Programmbeginn) von Programmen vorbehalten. Weiters sind die jeweiligen Programmleiter berechtigt, Personen, die ihrer Ansicht nach ihre eigene, oder die Sicherheit anderer Personen gefährden, vom Programm auszuschließen. Zum Schutz vor den Folgen selbstverschuldeter Schäden und solcher gegenüber dritter Personen raten wir zu einer persönlichen Unfallversicherung (zB: Visa- oder Masterkarte oder Mitgliedschaft in Alpinen Vereinen) sowie einer Haftpflichtversicherung. Der Verlust von geborgterAusrüstung fordert einen Kostenersatz durch den Unterzeichnenden.

Weiters:
1. Die Anmeldung kann schriftlich, telefonisch oder persönlich erfolgen. Sie wird von uns telefonisch oder schriftlich (Brief, Fax oder Email) bestätigt und ist somit verbindlich.
2. Bei Nichterscheinen (oder Nichtantritt) zum gebuchten Termin wird der Preis für die Tour als Stornogebühr verrechnet.
3. Die genauen Leistungen sind dem Programm und der Detailinformation zu entnehmen. Bei allen Veranstaltungen ist eine Mindestteilnehmeranzahl Voraussetzung. Im Falle des Nichtzustandekommen der Tour wird die Stornierung spätestens zwei Tage vorher mitgeteilt. Es können auch Einzelpersonen buchen. Eine Terminkoordination mit weiteren Einzel- oder Gruppenbuchungen ist möglich.
4. Jeder Gast sichert zu, die für die ausgewählte Tour notwendigen psychischen und physischen Voraussetzungen, siehe Folgetext, mitzubringen.
5. Durch Medikamente, Alkohol oder Drogen beeinträchtigte Personen sind von der Tour ausgeschlossen. 6. Jeder Teilnehmer an Touren von Robert Winkler Abenteuerschule Natur Erlebnis (in Folge NE genannt!) ist sich darüber im klaren, daß sie sich an einer Abenteueraktivität beteiligt, die nicht den Komfort und die Sicherheit einer üblichen Pauschalreise bieten kann. Touren von NE werden von geprüften Tourenleitern geführt. Die Ausrüstung entspricht den neuesten Sicherheitsnormen. Sämtliche Touren sind genau geplant und vorbereitet. Vor jeder Tour wird eine umfangreiche Einführung vom Tourenleiter erteilt. Die Risiken sind aber vielfältig und daher nicht gänzlich auszuschließen. Die Haftung für alle Schäden und Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund gegenüber NE und den Tourenleitern wird auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. NE haftet nicht für Schäden, die aus Aktivitäten erfolgt sind, die über das gebuchte Programm hinausgehen. Bei Verbrauchergeschäften im Sinne des Konsumentenschutzgesetztes gilt dies nur insoweit, als diese Schäden keine Personenschäden betreffen.
7. Der Gast hat sämtliche Sicherheitsanweisungen des Tourenleiters zu befolgen und an der Tour aktiv mitzuwirken. Die Teilnehmer einer Tour sollen sich gegenseitig unterstützen.
8. Der Tourenleiter ist berechtigt Gäste, die gegen unsere Geschäftsbedingungen verstoßen, insbesondere die für die Tour notwendigen Voraussetzungen nicht aufbringen, von der Tour auszuschließen bzw. die Tour abzubrechen. Dem Tourenleiter bleibt es vorbehalten, das Tourenprogramm wegen unvorhergesehener Umstände, die die Sicherheit der Gäste gefährden können (zum Beispiel zu hoher Wasserstand, Wetterumsturz, unzureichende Fähigkeiten der Teilnehmer), abzuändern, zu erweitern oder einzuschränken. NE ist berechtigt bei Vorliegen derartiger Umstände vom Vertrag zurückzutreten.
9. Verletzungen und Schäden sind dem Tourenleiter unverzüglich zu melden.
10. Die zeitliche Dauer einer Tour läßt sich nicht immer genau vorausbestimmen. Angeführte Zeiten gelten nur als Richtwert. NE übernimmt keine Gewähr für die Einhaltung dieser Richtzeiten.
11. Zum Teil erfolgt die An- und Abreise zu den Tourengebieten mit privaten Kraftfahrzeugen. Diese Transporte sind nicht Teil unseres Programmes. Wir übernehmen daher keinerlei Haftung für Unfälle und Schäden, die dabei entstehen.
12. Es gilt österreichisches Recht (ausgenommen IPRG und UN-Kaufrecht). Gerichtsstand ist Wien.. Für Konsumenten gilt der Gerichtsstand gemäß § 104 JN.
13. Preis- und Programmänderungen und Druckfehlerkorrekturen werden vorbehalten.
14. Die Punkte 1.-13. gelten für alle NE Touren. Für die nachfolgend angeführten Touren Touren gelten die jeweiligen besonderen Bedingungen zusätzlich.

Besondere Bedingungen für NE Raftingtouren:
Der/Die TeilnehmerIn erklärt dabei: Ich bin körperlich und geistig in der Lage den Anforderungen des Gebirgswasser auch in Verbindung mit den sommerlichen Temperaturen standzuhalten. Ich kann schwimmen. Mein Hausarzt hat mir diesen Sport nicht untersagt!
15. Die Beförderung setzt ausreichende (Freischwimmer-wie in der Volksschule erlernt!)Schwimmkenntnisse im fließenden Gewässer voraus.
16. Die Beförderung von Kindern unter 6 Jahren ist nicht gestattet. Kinder zwischen 6 und 14 Jahren werden nur in Begleitung einer mindestens 19 Jahre alten, geeigneten Aufsichtsperson befördert.
17. Während der Fahrt hat der Fahrgast dafür Sorge zu tragen, daß der Kinnriemen des Helmes und die Schwimmwestenverschlüsse geschlossen sind. Jeder Teilnehmer hat darauf zu achten, daß er die für die Tour notwendige Ausrüstung mitführt. Der Tourenleiter hat das Recht, den Teilnehmer bei unvollständiger Ausrüstung - wenn dieser Umstand auf eine Nachlässigkeit des Teilnehmers zurückzuführen ist - von der Tour auszuschließen.
18. Das Rauchen und Lärmen während der Fahrt ist verboten.
19. Für mutwillige Beschädigungen von Booten und Ausrüstung haftet der Fahrgast.
20. Der Fahrgast ist verpflichtet bei der Beförderung des Bootes vom und zum Transportfahrzeug mitzuwirken.
21. Es obliegt der Eigenverantwortung des Fahrgasts, beim Ein- und Aussteigen in das und aus dem Boot besondere Vorsicht anzuwenden, weil mit Untiefen, rutschigen Steinen, unterschiedlichen Strömungsverhältnissen und einem Fortbewegen des Bootes zu rechnen ist, wodurch erhöhte Verletzungsgefahr besteht.

Beförderungsbedingungen für Kajak-, Adventure Raft-, River Rider- und Kanutouren:
Der/Die TeilnehmerIn erklärt dabei: Ich bin körperlich und geistig in der Lage den Anforderungen des Gebirgswasser auch in Verbindung mit den sommerlichen Temperaturen standzuhalten. Ich kann schwimmen. Mein Hausarzt hat mir diesen Sport nicht untersagt!
22. Neben den Punkten 1-21 gelten für diese Touren folgende Punkte als zusätzlich als vereinbart.
23. Jeder Fahrgast hat darauf zu achten, daß die gesamte Gruppe immer Blickkontakt zueinander hat. Gegebenenfalls ist an geeigneter Stelle anzuhalten um den Blickkontakt wieder herzustellen.
24. Uferbereiche mit ins Wasser hängenden Bäumen und Sträuchern sind zu meiden.
25. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei diesen Touren kein Bootsführer von NE im Boot mitfährt. Es erfolgt die Einschulung und die Begleitung der Gruppe mit einem eigenen Boot am Fluss durch den Bootsführer von NE. Die Teilnehmer müssen ihr Boot eigenverantwortlich steuern und eventuellen Gefahrenstellen ausweichen. NE übernimmt keine Haftung für Schäden und Ansprüche die bei solchen Touren entstehen.

Besondere Bedingungen für Wasserfallklettern, Schluchtenwanderungen und Canyoningtouren:
Der/Die TeilnehmerIn erklärt dabei: Ich bin körperlich und geistig in der Lage den Anforderungen des Gebirgswasser auch in Verbindung mit den sommerlichen Temperaturen standzuhalten. Ich kann schwimmen. Mein Hausarzt hat mir diesen Sport nicht untersagt!
26. Die Teilnahme setzt ausreichende (Freischwimmer-wie in der Volksschule erlernt!) Schwimmkenntnisse im fließenden Gewässer voraus. Die Begehung eines Canyon erfolgt größtenteils im weglosen Gelände, wo auch mit besonders rutschigen Passagen zu rechnen ist. Es muß daher mit dem jederzeitigen Ausrutschen gerechnet werden. Daher hat sich jeder Teilnehmer besonders umsichtig und vorsichtig zu bewegen. Der Tourenleiter zeigt, wie man sich bewegen muß.
27. Alle absturzgefährdeten Bereiche dürfen nur gesichert und unter Aufsicht des Canyoningführers begangen werden. In einem Canyon ist mit Steinschlaggefahr zu rechnen.
28. Jeder Teilnehmer hat darauf zu achten, daß der Blickkontakt zu den übrigen Teilnehmern und dem Canyoningführer nicht abreißt.
29. Bei einer Canyoningtour wird eine besondere Ausrüstung verwendet. Jeder Teilnehmer erhält vor und laufend während der Tour eine genaue Einschulung in den Umgang mit dieser Ausrüstung. Diese Ausrüstung ist besonders umsichtig und vorsichtig zu handhaben.
30. Gesprungen darf nur nach ausdrücklicher Erlaubnis des Canyoningführers werden, wobei den Anweisungen genau Folge zu leisten ist. In den Wasserbecken ist zudem mit unterschiedlichen Wassertiefen zu rechnen, weshalb nur in den vom Canyoningführer bezeichneten Teil gesprungen werden darf. Sollte dies aus der Einschätzung des Gastes nicht möglich sein, so ist dies dem Canyoningführer mitzuteilen, wobei dieser dazu verpflichtet ist, alternative Möglichkeiten für die sichere Überwindung der Höhendifferenz zu finden. Jeder Teilnehmer hat selbst darauf zu achten, daß er eine sichere, rutschfreie Absprungstelle wählt und die Hände beim Sprung eng an den Körper preßt und nur mit den Beinen voran springt . Es ist grundsätzlich damit zu rechnen, daß mit den Beinen der Grund berührt wird, weshalb der Sprung mit den Beinen abgefangen werden muß. Rutschen im Flußbett hat in zurückgelehnter Körperhaltung, mit vorgeneigtem Kopf und verschränkten Händen zu erfolgen. Von jedem Teilnehmer sind über die Knöchel hohe Schuhe mit rutschfester Sohle, die zum Gehen im weglosen Gelände geeignet sind, selbst mitzubringen.
31. Jeder Gast hat darauf zu achten, daß der Gurt, der Helm und der Karabiner immer sicher geschlossen sind. Unregelmäßigkeiten sind sofort dem Canyoningführer mitzuteilen. Jeder Teilnehmer hat auf andere Teilnehmer Rücksicht zu nehmen und auf Anordnung des Canyoningführer diesen vertretbare Hilfestellung zu geben.

Besondere Bedingungen für NE Reisen:
32. Die genauen Voraussetzungen, Leistungen und Bedingungen für jede einzelne Reise können dem jeweiligen Detailprogramm entnommen werden.
33. Es gelten die Allgemeinen Reisebedingungen 1992.


Besondere Bedingungen für NEVerleihausrüstung:
34. Für Schäden, die bei der verliehenen Ausrüstung aufgetreten sind, hat der/die TeilnehmerIn zu haften.
35. Unternehmungen mit Verleihausrüstung von NE ohne Tourenleiter: Die Unternehmungen erfolgen daher auf eigene Gefahr. Für Schäden wird keine Haftung übernommen.


Besondere Bedingungen für Seilgarten-Aktivitäten und Fun-Olympiade
36. Die Benützung des Seilgarten ist nur unter Anweisung eines Tourenleiters möglich.
37. Jeder Teilnehmer hat darauf zu achten, dass der Gurt und die Sicherungskarabiner jederzeit verschlossen sind. Am Standplatz ist auf die Dreipunktsicherung, während dem Pacour auf eine Zweipunktsicherung zu achten. Mein Hausarzt hat mir diesen Sport nicht untersagt!

Besondere Bedingungen für Höhlentouren (Höhlentrekking):
Der/Die TeilnehmerIn erklärt dabei: Ich bin körperlich und geistig in der
Lage den Anforderungen des standzuhalten. Mein Hausarzt hat mir diesen Sport nicht untersagt!
38. Teilnehmer dürfen sich nicht eigenständig von der geführten Gruppe entfernen. Die Begehung einer Höhle erfolgt größtenteils im weglosen Gelände, wo auch mit besonders rutschigen Passagen zu rechnen ist. Es muß daher mit dem jederzeitigen Ausrutschen gerechnet werden. Daher hat sich jeder Teilnehmer besonders umsichtig und vorsichtig zu bewegen. Der Tourenleiter zeigt, wie man sich bewegen muß.

Besondere Bedingungen für Wintersportaktivitäten:
Es gelten insbesondere die Punkte 1-14. Weiters bedeuten besonders der Ski- und Snowboardsport erhöhtes Verletzungsrisiko. Teilnehmer dürfen sich nicht eigenständig von der geführten Gruppe entfernen.

Besondere Bedingungen für Erziehungsberechtigte:
Es gelten insbesondere die Punkte 1-14. NE erteilt Verhaltens- und Sicherheitsanweisungen die auch ich befolgen werde. Im Sinne der Eigenverantwortung werde ich diese Anweisungen auch im wiederholten Maße an meine Kinder weitergeben und deren Einhaltung überwachen. Die Teilnahme an den jeweiligen Veranstaltungen erfolgt daher auf meine Eigenverantwortung. Der (die) Teilnehmer bzw. der Erziehungsberechtigte haften für ausgeliehene Ausrüstung bzw. für Sachschäden-auch für jene, die ohne Absicht herbeigeführt wurden!! Die Familientage-Aktionskarte bzw. der Ferienspielpaß, Jugend in Wien-Bon, sowie die Broschüre 4 Kids des Vereins WienXtra bzw. MA-13 (je Familie!) ist Voraussetzung um den ermäßigten Teilnahmebeitrag zu erhalten. Sollte ich sie nicht besitzen, wird mir gegebenenfalls der Differenzbetrag zum Normalpreis nachverrechnet.

Datenschutz: Mit der elektronischen Verarbeitung erklärt sich der Teilnehmer einverstanden.

Gerichtstand ist Wien.
 

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