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Nationalpark Donau-Auen GmbH

Campsliste von Nationalpark Donau-Auen GmbH

Schloss Orth
2304 Orth an der Donau

Nationalpark Donau-Auen GmbHfolgt

 

Kontakt:

Telefon: +43(2214)2335
Fax: +43(2212)3450-17
E-Mail: infostelle.donauauen@bundesforste.at

 

Kontaktformular

Ihre Kontaktdaten:


 

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Nationalpark Donau-Auen GmbH
Allgemeines:
Diese AGB gelten für sämtliche Exkursionen und Mehrtagesprogramme (Meierhof) im Nationalpark Donau-Auen,
für welche die Nationalpark Donau-Auen GmbH (NP-GmbH) als Veranstalter auftritt und gelten mit der Buchung
einer Exkursion oder eines Mehrtagesprogramms als mitvereinbart.
Buchungen:
Für Buchungen von Exkursionen oder Mehrtagesprogrammen werden von den Infostelle des Nationalparks
(schlossORTH Nationalpark-Zentrum oder Infostelle Eckartsau) schriftliche Buchungsbestätigungen ausgestellt
und dem Kunden per Email, Fax oder Post übermittelt, die alle wesentlichen Angaben zur Exkursion (Termine,
Preise, Fälligkeit etc.) enthalten. Ausgenommen sind Veranstaltungen ohne Voranmeldung, dort können
Besucher nach Verfügbarkeit auch ohne vorherige Buchung an Exkursionen teilnehmen.
Reservierungen:
gelten nicht als verbindliche Buchung und verfallen, wenn nicht innerhalb der mit der Buchungsstelle vereinbarten
Frist eine verbindliche Buchung vorgenommen wird.
Zahlung:
Nach erfolgter Buchung wird von der NP-GmbH der volle Betrag zur prompten Bezahlung in Rechnung gestellt.
Der Zahlungseingang bei der NP-GmbH ist die Berechtigung zur Teilnahme an der Exkursion.
Schulgruppen:
Bei Buchungsbestätigungen für Schulgruppen wird von der NP-GmbH eine Anzahlung in der Höhe von 50 % des
Exkursionsbetrages pro Teilnehmer zur prompten Zahlung in Rechnung gestellt. Der Zahlungseingang bei der
NP-GmbH ist die Berechtigung zur Teilnahme an der Exkursion. Der Restbetrag wird nach Durchführung der
Exkursion in Rechnung gestellt.
Mehrtagesprogramme:
Bei Buchungsbestätigungen für ein Mehrtagesprogramm (Meierhof) wird von der NP-GmbH eine Anzahlung in
der Höhe von 50 % des Gesamtbetrages pro Teilnehmer zur prompten Zahlung in Rechnung gestellt. Der
Zahlungseingang des Anzahlungsbetrages bei der NP-GmbH ist die Berechtigung zur Teilnahme am
Mehrtagesprogramm. Der Restbetrag wird nach Abschluss des Mehrtagesprogramms in Rechnung gestellt.
Rücktritt:
Besucher können bis längstens 3 Tage vor dem Exkursionstermin kostenlos von der gebuchten Exkursion
zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich (per Email, Fax oder Post) zu erfolgen und bis spätesten 3 Tage vor
Exkursionstermin in der Infostelle schlossORTH Nationalpark-Zentrum oder in der Infostelle in Eckartsau
einzulangen.
Erfolgt der Rücktritt von einer Exkursion zu einem späteren Zeitpunkt oder nimmt ein Besucher trotz erfolgter
Buchungsbestätigung nicht an der Exkursion teil, ist die NP-GmbH berechtigt, dem Besucher 100 % der
Exkursionskosten in Rechnung zu stellen.
Rücktritt Schulgruppen und Mehrtagesprogramme:
Schulgruppen können ebenfalls bis längstens 3 Tage vor dem Exkursionstermin kostenlos von der gebuchten
Exkursion schriftlich zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt von einer Exkursion zu einem späteren Zeitpunkt oder
nimmt die Schulgruppe bzw. einzelne Teilnehmer der Gruppe trotz erfolgter Buchungsbestätigung nicht an der
Exkursion teil, ist die NP-GmbH berechtigt, pro nicht erschienenen Teilnehmer die 50 %-ige Anzahlung
einzubehalten.
Der schriftliche Rücktritt von Mehrtagesprogrammen (Meierhof) kann im schlossORTH Nationalpark-Zentrum
oder in der Infostelle in Eckartsau kostenlos bis zu vier Wochen vor dem Beginn des Mehrtagesprogramms
erfolgen, falls die Buchung für die gesamte Gruppe storniert werden soll. Eine Reduktion der Teilnehmeranzahl
kann bis längstens 3 Tage vor dem Beginn des Mehrtagesprogramms erfolgen, erfolgt der Rücktritt zu einem
späteren Zeitpunkt oder nimmt der Teilnehmer trotz erfolgter Buchungsbestätigung und Anzahlung nicht am
Mehrtagesprogramm teil, ist die NP-GmbH berechtigt, den Anzahlungsbetrag einzubehalten.
Haftung:
Die NP-GmbH schließt gegenüber Konsumenten – außer für Personenschäden - die Haftung für eigenes
Verschulden oder das Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen für leicht fahrlässiges Handeln aus. Die NP-GmbH
schließt die Haftung gegenüber Unternehmern für eigenes Verschulden oder das Verschulden ihrer
Erfüllungsgehilfen für leicht fahrlässiges und grob fahrlässiges Handeln aus und beschränkt ihre Haftung
gegenüber Unternehmern auf den Ersatz eines Schadens mit der Höhe des Teilnahmebetrags.
Leistungsstörungen:
Sollte die NP-GmbH ihre geschuldete Leistung mangelhaft erbringen, ist sie berechtigt, einen allfälligen
Gewährleistungsanspruch des Besuchers durch eine Ersatzexkursion oder Preisminderung zu erfüllen. Die
Durchführung einer Ersatzexkursion bedarf der Zustimmung des Besuchers.
Ersatzprogramm:
Die NP-GmbH behält sich vor, bei widrigen Witterungsbedingungen Programme kurzfristig zu ändern oder
abzusagen und dem Besucher ein oder mehrere Ersatzprogramme anzubieten.

 

Ferien4Kids Infohotline: 01/25 63 225-0, Mo-Fr 9.00 - 18.00 Uhr